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Strafrecht - Verfassung des Dorfes

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Im Buch "Politix - Asterix und die Politik" (Saxa-Verlag, 2007) entwickelt der Autor Keijo Karjalainen aus den Begebenheiten der Hefte eine Verfassung des Dorfes. Zuvor wird in eigenen Absätzen wie zum Beispiel "Der Dorfhäuptling un der Dorfrat", "Der Rang der Dorfbewohner" und "Das Verursachen einer Ehrenschuld" das Zustandekommen der Paragraphen erläutert.

§ 1
Dorfbewohner wird man kraft der Geburt. Darüber hinaus kann der Dorfhäuptling Personen, die ins Dorf ziehen, den Rang eines Dorfbewohners verleihen.

§ 2
Die Aufgabe des Häuptlings besteht darin, das Dorf anzuführen.

§ 3
Jeder volljährige Dorfbewohner kann das Amt des Dorfhäuptlings anstreben.

§ 4
Wenn einer der Dorfbewohner bekannt gibt, das Amt des Dorfhäuptlings anzustreben, wird eine Häuptlingswahl abgehalten.

§ 5
Der das Häuptlingsamt anstrebende Dorfbewohner muss mehr als die Hälfte der bei der Wahl abgegebenen Stimmen erlangen, um neuer Häuptling zu werden.

§ 6
Bei der Wahl des Häuptlings sind alle volljährigen Dorfbewohner stimmberechtigt.

§ 7
Der Dorfhäuptling kann lediglich durch das in den §§ 3-6 festgesetzte Verfahren ersetzt werden. Der Dorfhäuptling kann sein Amt keinem anderen Dorfbewohner übertragen.

§ 8
Die Aufgabe des Dorfrates besteht darin, außergewöhnliche Geschehnisse zu erörtern und die erforderlichen Lösungen zu finden. Der Dorfhäuptling beschließt die Einberufung des Dorfrates.

§ 9
Die Mitglieder des Dorfrates werden vom Häuptling ernannt, und die Dorfbewohner müssen diese Ernennungen bestätigen.

§ 10
Der Zaubertrank wird zur Verteidigung des Dorfes verwendet. Seine Verwendung zur Lösung von dorfinternen Fragen ist verboten.

§ 11
Ein Dorfbewohner, der das Entstehen einer Ehrenschuld gegenüber einem anderen gallischen Dorf verursacht, wird aus dem Dorf verbannt, bis er die von ihm verursachte Ehrenschuld wieder gutgemacht hat.

§ 12
Verletzungen dieser Verfassung werden von einem besonderen Gericht behandelt, das die erforderlichen Strafen festsetzt.

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© Deutsches Asterix Archiv 1998-2008, Zeichnungen: Albert Uderzo - © Les Editions ALBERT-RENÉ, GOSCINNY-UDERZO
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