Liebe Asterix-Freunde

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Moderator: Comedix

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Digger
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43862Beitrag Digger »

Jetzt wollte ich nach Monaten des Exils wieder aktiver mitmischen und dann solch eine Nachricht.

Vielleicht findet man ja Sponsoren um wenigstens die anstehenden Rechnungen der RA zu begleichen? Ehapa wäre doch eine Möglichkeit, da die Hefte durch Comedix doch ein wenig gepusht werden.
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Comedix
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43864Beitrag Comedix »

Digger hat geschrieben:Vielleicht findet man ja Sponsoren um wenigstens die anstehenden Rechnungen der RA zu begleichen? Ehapa wäre doch eine Möglichkeit, da die Hefte durch Comedix doch ein wenig gepusht werden.
Das ist eine gute Idee, ich werde diesen Versuch auf jeden Fall wagen, danke.
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Iwan
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43870Beitrag Iwan »

Hallo

Das ist ja mal eine schlimme Nachricht, tut mir echt Leid, das zu hören, Marco! Wenn wir etwas beitragen können, sag nur Bescheid! Aber das mit dem Beitrag von Ehapa ist sicherlich eine hervorragende Idee, ich würde meinen, dass die dir so langsam durchaus etwas schulden :roll:

Alles Gute für die Entscheidung

Chris
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
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Comedix
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43873Beitrag Comedix »

Erik, gibt es einschlägige Meinungen dazu, ob Titelbilder von Zeitschriften, Büchern und Magazinen ohne Probleme abgebildet werden können?
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Erik
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43874Beitrag Erik »

Hallo Marco,
Comedix hat geschrieben:Erik, gibt es einschlägige Meinungen dazu, ob Titelbilder von Zeitschriften, Büchern und Magazinen ohne Probleme abgebildet werden können?
naja, ich bin nun kein Experte für Internetrecht. Diese Frage könnte Dir der Fachanwalt, an den Du Dich gewandt hast, zuverlässiger beantworten.

Mir sind aber entsprechende Stellungnahmen nicht bekannt. Und nach dem, was ich über das geltende Urheberrecht weiß, sind sie auch nicht zu erwarten. Das Gesetz ist insoweit recht eindeutig. § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG weist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (landläufig: Ins-Internet-Stellen) dem Urheber zu. § 19a UrhG, der dieses Recht regelt, kennt keine eigene Beschränkung. Es kommt also auf die Urheberrechtsschranken der §§ 44a ff. UrhG an. Und soweit ich sehe, kommt da nur das Zitatrecht (§ 51 UrhG) in Betracht. Das erfordert aber in jedem Einzelfall einen Zitatzweck und eine Quellenangabe.

Die BGH-Rechtsprechung zu Thumbnail-Abbildungen von Bildersuchmaschinen (BGH, Urteil vom 29.4.2010, Az. I ZR 69/08 (Vorschaubilder I); BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10 (Vorschaubilder II)) weist insoweit ja den Weg. Selbst das stark verkleinerte Abbilden der Bilder im Internet ist ein Eingriff in § 19a UrhG. Der Erschöpfungsgrundsatz (§ 17 Abs. 2 UrhG) wird nicht auf dieses übertragen, so daß es keine Rolle spielt, daß das Bild schon anderweitig im Internet steht. Die Frage ist letztlich nur noch, ob eine konkludente Einwilligung vorliegt. Das ist für Suchmaschinen wohl weitgehend der Fall. Aber für die Benutzung in anderen Webseiten und Zusammenhängen wohl kaum.

Wenn Du nun nach Buch- und Magazincovern fragst, so gibt es dafür ja keine Sonderregeln. Wenn also das Cover Gestaltungshöhe besitzt oder an der Gestaltungshöhe der gesamten Ausgabe teilhat oder wenn ein Foto (= Lichtbild, vgl. § 72 UrhG) enthalten ist, dann besteht ein Urheber- oder Leistungsschutzrecht. Und dann bedarf die öffentliche Zugänglichmachung der Zustimmung des Urhebers.

Ich kann nicht ausschließen, daß es dazu andere Meinungen gibt. Mag sein, daß man etwa über das Unterstellen konkludenter Einwilligungen zu vielen Ergebnissen kommen kann. Aber wie gesagt, bekannt wäre es mir nicht. Das Internet funktioniert bzgl. des Urheberrechts in weiten Teilen nach dem Prinzip "Wo kein Kläger...".

M.E. ist die Bibliothek nur sicher, wenn in jedem Einzelfall der Rahmen eines Bildzitates eingehalten wird.

Gruß
Erik
Zuletzt geändert von Erik am 30. November 2012 09:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Comedix
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43875Beitrag Comedix »

Danke, Erik, mal schauen, ob der Anwalt Zeit für eine Antwort hat, die dann hoffentlich auch die Abbildungen dort wieder möglich macht. Die Themenbereiche sind nun bereinigt und wieder online, dort sind keine Fotos mehr zu sehen. Solltet ihr noch welche finden, sagt mir bitte Bescheid. Auch bei den Figuren habe ich die Bilder wieder hergestellt. Offen sind nun noch die einzelnen Lexikon-Seiten der Begriffe und natürlich die Bibliothek. Ich habe übrigens die Eingangsmitteilung mit einem Vorwort versehen, damit neue Leser nicht weiterhin den Eindruck bekommen, dass die Asterix-Seiten nun bald verschwinden.
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Archer0033

Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43884Beitrag Archer0033 »

Hallo

habe da was interessantes bei den Rechtsanwälten Wilde Beuger Solmecke gefunden.

http://www.wbs-law.de/internetrecht/fot ... more-31907

Vielleicht hilft dir das ja ein bisschen weiter.

Gruß
Arnd
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Comedix
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43886Beitrag Comedix »

Inwiefern könnte das helfen?
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Comedix
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43889Beitrag Comedix »

Zu diesem Thema ist aktuell ein Beitrag erschienen: "Abmahnung gefährdet Asterix-Fanseite www.comedix.de"
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schokolinix

Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43892Beitrag schokolinix »

Der Bericht ist super.

Genau so ein Bericht und Öffentlichkeit braucht das Urheberrecht mal, damit nicht immer nur die Abzocker, die damit Geld verdienen gehör finden, sondern auch mal der kleine Mann, der gerade mit Bildern nichts böse im Sinn hat und damit eben nichts verdient. Und jedem kann es passieren. Denn keiner weiß, was noch alles aus den Anfängen seines Internetzugangs im Netz kusiert und keiner weiß, ob er damals wirklich alles nach dem Recht richtig gemacht hat.

Denn wenn ich mir einen Bericht, den Erik glaub gepostet hatte anschaue, da gings um den Eifelturm mit Beleuchtung, wo ich wenn ich ein Bild mache vom Eifelturm mit Beleuchtung die Rechte mit Beleuchtung bei einer Firma liegen. Also muß ich mich doch so langsam fragen, was darf man überhaupt noch fotografieren und dann im Netz stellen, wahrscheinlich gar nichts mehr ohne alles abzuklären wer die Rechte an dem hat was auf dem Foto zu sehen ist. Da sage ich dann nur armes Deutschland und Internet.

Gruss
schokolinix
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Erik
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43893Beitrag Erik »

Hallo,
schokolinix hat geschrieben:Der Bericht ist super.
der Bericht ist ganz gut. Die Schlußfolgerung finde ich aber nicht ideal. Der Ruf nach Fair Use geht etwas zu weit. Der Fair Use Doktrin liegt ein grundsätzlich anderes Urheberrechtsverständnis als in Europa zugrunde und sie sorgt auch in den USA für ungeheure Rechtsunsicherheit, weil damit jedes billige Ergebnis im Einzelfall begründet werden kann. Die Einführung wäre wohl auch nach EU-Recht gar nicht zulässig.

Richtiger wäre m.E. die Frage, ob die Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie wirklich in jedem Fall in Reinform richtig sein kann. Nur weil eine Bildagentur üblicherweise 3.000 € für eine Bildpublikation nimmt, ist es eben eventuell nicht angemessen, diesen Betrag von jedem zu nehmen, der sie nicht-kommerziell veröffentlicht.
schokolinix hat geschrieben:Denn wenn ich mir einen Bericht, den Erik glaub gepostet hatte anschaue, da gings um den Eifelturm mit Beleuchtung, wo ich wenn ich ein Bild mache vom Eifelturm mit Beleuchtung die Rechte mit Beleuchtung bei einer Firma liegen. Also muß ich mich doch so langsam fragen, was darf man überhaupt noch fotografieren und dann im Netz stellen, wahrscheinlich gar nichts mehr ohne alles abzuklären wer die Rechte an dem hat was auf dem Foto zu sehen ist.
Nein, das war ich nicht. Allerdings bin ich auch sehr im Zweifel, ob das nach deutschem Recht so stimmen würde, was dort steht. - Denn es gibt bei uns die Panoramafreiheit.

Gruß
Erik
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Comedix
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43900Beitrag Comedix »

So, die Bibliothek ist nun auch wieder verfügbar. Ich habe zwar noch keine Antwort bzgl. der Darstellung von Titelbildern, aber da die Aufnahmen alle von den Helfern gemacht wurden und auch die Produktbilder zum größten Teil selbst fotografiert wurden, sah ich bei den meisten Abbildungen keine Probleme. Ich wüsste auch nicht, warum ein Verlag gegen die Abbildung eines Titels sein könnte. Einige wenige Bilder habe ich entfernt.

Gruß, Marco
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Erik
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43912Beitrag Erik »

Hallo Marco,

ein Bekannter hat mich gerade darauf hingewiesen, daß es ein Gesetz gegen überhöhte Abmahnkosten gibt. Das habe ich recherchiert und es stimmt: Nach § 97a Abs. 2 UrhG ist in "einfache gelagerten Fällen", bei "nur unerheblicher Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" die Geltendmachung von Anwaltskosten für die erste Abmahnung auf 100 € begrenzt. Siehe dazu auch den Artikel bei finanztip.de:
http://www.finanztip.de/recht/online/ab ... enzung.htm

Nichts ändern tut das natürlich an der eigentlichen Schadensersatzforderung. Aber zumindest die Anwaltskosten dürften so nicht zu hoch ausfallen. - Da Du aber ja fachanwaltlich beraten bist, gehe ich mal davon aus, daß dieses Argument in die Vergleichsverhandlungen ohnehin einbezogen werden wird.

Gruß
Erik
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Comedix
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 43916Beitrag Comedix »

Danke für den Tipp! Ich gehe zwar auch davon aus, dass Anwälte nach bestem Wissen handeln, aber es ist gut zu wissen.
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Lupus
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Re: Liebe Asterix-Freunde

Beitrag: # 44023Beitrag Lupus »

Hallo Marco,

oh Mann nicht schon wieder! >:(

Unverschämt, dass man mit einem automatischen Crawler, einer Bilderkennung und dem Namen eines Anwalts automatisiert Abmahnungen verschicken darf und damit den großen Reibach machen kann.

Ich kann mich Iwan nur anschließen, wenn wir irgendwie helfen können, sag Bescheid!

Gruß, Wolf
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