Hallo Peter,
methusalix hat geschrieben:
Das ist doch eigentlich im Sinne des deutschen Rechts ein Straftatbestand; wenn mann den Eindruck erweckt das es sich hier ein um ein legales Werk des Herausgebers sich handeln soll
naja, das macht den Kohl dann auch nicht mehr fett. Schon das Herstellen von Verfielfältigungsstücken eines Asterix-Comics zu Zwecken, die die Grenzen des § 53 UrhG (Privat- und Eigenbedarfskopie) übersteigen, ist ja strafbar. Insofern ist die Herstellung eines jeden Plagiats zum Verkauf ganz unabhängig vom Anbringen eines falschen Urhebervermerks strafbar.
methusalix hat geschrieben:
Und somit eigentlich jedwedes Handeln (verkaufen) eine Straftat ist. Ist eigentlich der Kauf auch strafbar ; selbst wenn man es nicht weiß, das es eine bewußte Fälschung ist

Das Verkaufen ist definitiv strafbar, weil man ein Vervielfältigungsstück ohne Einwilligung des Urheberrechts verbreitet (§ 106 UrhG). Das Kaufen ist nur sehr ausnahmsweise strafbar. Eine Strafbarkeit des Käufers kann sich wohl nur aus Hehlerei (§ 259 StGB) ergeben, die allerdings Bereicherungsabsicht voraussetzt. - Aber Vorsicht: Bei Plagiaten, die man sich aus dem Internet herunterlädt, wie es wohl mit "Asterix und der Kampf ums Kanzleramt" gewesen ist, macht man sich strafbar, auch wenn man nichts zahlt. Denn wer etwas herunterlädt, stellt damit selbst ein (elektronisches) Vervielfältigungsstück her und erfüllt damit den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung.
Gruß
Erik
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"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!"
(Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)