Hallo Christian,
Iwan hat geschrieben:
Erik, ehrlich gesagt verstehe ich deine Aussage nicht so ganz. Ob die Unterseite des Asterix-Archivs ein eigenes Werk ist oder nicht, ändert doch nichts daran, ob man nun das Recht bekommt, einen Screenshot des Films zu verwenden oder nicht, oder?
jein. Es ist egal, ob die
Unterseite ein eigenes Werk ist oder Comedix als
Ganzes und die Unterseite ein Teil davon. Wichtig ist aber, daß dieser Unterseite überhaupt Werkqualität zukommt, denn Zitate sind nach deutschem Urheberrecht nur innerhalb von Werken erlaubt. Wäre die Darstellung der Anspielungen also kein Werk (und auch nicht Teil eines Gesamtwerks), dann könnte sich ihr Ersteller dabei auch nicht auf ein Zitat berufen.
So war es zumindest bislang. In der Neufassung des
§ 51 UrhG steht es so eindeutig jetzt nicht mehr drin. Da heißt es tatsächlich nur noch "zum Zweck des Zitats" und "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist". Die nachfolgend gegebenen Beispiele stellen aber allesamt das Zitieren innerhalb eines eigenen Werkes dar, deshalb nehme ich stark an, daß sich insoweit nichts geändert hat und es ein Zitat außerhalb eines eigenen Werkes auch nach neuem Recht nicht geben kann. Ich habe aber keinen UrhG-Kommentar zur Hand, in dem ich das nun nachschlagen könnte. (Edit: Das scheint wohl auch strittig und noch unklar zu sein, siehe
hier, unter III., 3. Absatz am Anfang.)
Iwan hat geschrieben:
Auf jeden Fall werden ja verschiedene Gesellschaften die Rechte an den Filmen haben. Deswegen meinte ich, es sei komplizierter als bei den Comics, wo man wohl nur eine Ansprechsperson hat.
Wenn man anfragen will, ja. Der Witz des Zitates ist aber ja gerade, daß man das Werk im Zitat benutzen darf, ohne um Zustimmung zu fragen.
Gruß
Erik
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"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!"
(Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)