Ebay-Betrüger

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Moderator: Comedix

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methusalix
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Re: Ebay-Betrüger

Beitrag: # 48803Beitrag methusalix »

Hallo,
nochmal ein wichtiger Hinweis zum Bewertungssystem von Ebay ; Wenn Verkäufer negative Sätze in den Positivbewertungen schreiben, so kann man diese Bewertungen von Ebay entfernen lassen . Diese werden von Ebay sofort entfernt, wenn man sie darüber benachrichtigt .

EBAY :arrow: Grundsatz zu unangemessenen Bewertungskommentaren :
"Laut unserem Grundsatz zu unangemessenen Bewertungskommentaren ist es Mitgliedern grundsätzlich nicht erlaubt, eine positive Bewertung mit einem negativen Bewertungskommentar zu hinterlassen. Der negative Kommentar stellt einen Widerspruch zum positiven Bewertungspunkt dar und ist nicht zulässig."


Gruß Peter
Wer einem Fremdling nicht sich freundlich mag erweisen, der war wohl selber nie im fremden Land auf Reisen.

Rückert, Friedrich
Remix

Re: Ebay-Betrüger

Beitrag: # 48830Beitrag Remix »

UPS, der Startpost war ja gar nicht aktuell, daher hab ich meinen Mostricht dazu wegen eingetretener Verjährung wieder entfernt.
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methusalix
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Re: Ebay-Betrüger

Beitrag: # 48856Beitrag methusalix »

Hallo,
aus einem mir gegebenen Anlass ; Spassbieter :!:
"Zahlungsunwillige Bieter (sog. Spaßbieter) sind verplichtet 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu zahlen :!: "

"Mit Urteil vom 20.10.2005 -16 C 168/O5 AG Bremen , ist nun wirksam."


Gruß Peter
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Rückert, Friedrich
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Erik
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Re: Ebay-Betrüger

Beitrag: # 48858Beitrag Erik »

Hallo Peter,
methusalix hat geschrieben:aus einem mir gegebenen Anlass ; Spassbieter :!:
"Zahlungsunwillige Bieter (sog. Spaßbieter) sind verplichtet 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz zu zahlen :!: "

"Mit Urteil vom 20.10.2005 -16 C 168/O5 AG Bremen , ist nun wirksam."
das kann man so pauschal nicht sagen. In dieser Entscheidung - die ich gerade gelesen habe - sind einige Besonderheiten zu beachten:

1. Es war auf der eBay-Angebotsseite des Verkäufers angegeben, daß Spaßbieter eine Schadenssumme von 30 % zu entrichten hätten.
2. Es handelte sich bei dem Angebotstext nicht um AGB, weil sie von einem Privatanbieter kamen und die mehrfache Verwendung nicht nachgewiesen werden konnte. In AGB wäre die Klausel wohl unwirksam gewesen (weil die Vertragsstrafquote für eine strenge AGB-Kontrolle zu hoch ist). Wer also mehrfach etwas verkauft und diesen Text immer in seine Angebote setzt, wird damit nicht durchkommen.
3. Es handelt sich um eine Amtsgerichtsentscheidung. Das ist nur erstinstanzlich. Auch wenn die jetzt rechtskräftig geworden sein sollte (weil der Beklagte nicht in Berufung gegangen ist), ist das natürlich nicht bindend für andere Gerichte. Schon gar nicht ist damit gesagt, daß höherinstanzliche Gerichte entsprechend entscheiden würden. Man könnte sich nämlich durchaus fragen, ob die Vertragsstrafe nicht "unangemessen hoch" im Sinne des § 343 BGB ist.

Außerdem: Hier hat der Verkäufer nur den - sich aus der Klausel im Angebotstext ergebenden - Vertragsstrafanspruch geltend gemacht. Grundsätzlich hätte er nach Abschluß eines wirksamen Vertrages natürlich Anspruch auf Erfüllung, d.h. auf den gesamten Kaufpreis (allerdings dann Zug-um-Zug gegen Leistung des Vertragsgegenstandes).

Gruß
Erik
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methusalix
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Re: Ebay-Betrüger

Beitrag: # 48876Beitrag methusalix »

Hallo Erik,
ich handle hier aber als private Person und nicht als gewerblicher ,in dem Fall ist ein Hinweis darauf genüge getan .



:arrow: http://www.internetrecht-rostock.de/spa ... r-ebay.htm

Gruß Peter
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Erik
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Re: Ebay-Betrüger

Beitrag: # 48878Beitrag Erik »

Hallo Peter,
methusalix hat geschrieben:ich handle hier aber als private Person und nicht als gewerblicher ,in dem Fall ist ein Hinweis darauf genüge getan .
auch als Privater kannst Du AGB-Verwender im Sinne des § 305 BGB sein, wenn Du gleichlautende Vertragsklauseln wiederholt einseitig stellst. Und die unterliegen dann der strengen AGB-Kontrolle.
Eben, genau dort liest man doch:
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung liegt jedoch erst dann vor, wenn eine derartige Klausel regelmäßig verwendet wird. Dies dürfte immer dann der Fall sein, wenn die Klausel mehr als einmal verwandt wird. Wer somit eine entsprechende Schadenersatzandrohung an Spaßbieter in jede Auktion reinschreibt, hat schlechte Karten.
Gruß
Erik
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mikronauts

Re: Ebay-Betrüger

Beitrag: # 49375Beitrag mikronauts »

Man soll immer vorsichtig,wenn er mit dem Ebay beschäftigt. :o
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