Abmahnungen gegen Forenbetreiber

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Comedix
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Abmahnungen gegen Forenbetreiber

Beitrag: # 9985Beitrag Comedix »

Hallo,

bisher ist das Asterix-Forum noch nicht Ziel einer gerichtlichen Auseinandersetzung geworden. Anderen Foren geht es nicht so gut. Ich kopiere hier einen Text, der zur Solidarität mit dem Forumbetreiber aufruft, weil ich der Meinung bin, dass man sich das Thema zumindest einmal durch den Kopf gehen lassen sollte:

Klage gegen Abmahnung - Unterstützungsaufruf des Supernature-Forums

Martin Geuß alias Supernature, Betreiber des gleichnamigen Supernature-Forums, wurde Ziel einer Abmahnung - er soll für Beiträge haftbar gemacht werden, die ohne sein Wissen eingestellt wurden.
Die Durchsetzung solcher Ansprüche wäre praktisch das Ende aller Foren, Blogs, und Gästebücher in Deutschland, weil eine vorherige Kontrolle kaum durchführbar ist und ein schneller Informationsaustausch gar nicht mehr möglich wäre.
Geuß ließ sich nicht einschüchtern und wies alle Forderungen sowohl persönlich als auch über seinen Anwalt zurück. Die abmahnende Partei zog sich daraufhin erstmal zurück, lehnte einen verbindlichen Verzicht auf die Ansprüche allerdings ausdrücklich ab.
Um für sich selbst und alle anderen Betreiber von Foren, Blogs etc. Gewissheit zu erlangen, geht er nun selbst in die Offensive und will sich die Unrechtmäßigkeit solcher Abmahnungen vor Gericht bestätigen lassen.
Das damit verbundene finanzielle Risiko ist enorm, daher bittet er um Hilfe.
Wir unterstützen seinen Aufruf, weil die Klage im Interesse aller ist, die derartige Webseiten betreiben.
Alle Infos zu der Aktion sowie die Dokumentation des gesamten Falls sind unter folgender URL zu finden:
http://www.supernature-forum.de/spendenaktion/index.php
Jeder kann helfen, und wenn es nur mit Kleinstbeträgen ist. Und wer nicht spenden kann oder will, der kann mithelfen, diesen Aufruf weiter zu verbreiten. Auch dazu finden sich entsprechende Informationen auf der Aktions-Seite.
Zuletzt geändert von Comedix am 31. März 2006 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Erik
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Re: Abmahnungen gegen Forenbetreiber

Beitrag: # 9986Beitrag Erik »

Hallo,

das Ganze habe ich mir gerade mal sowohl im Supernature-Forum, als auch auf einigen verlinkten Seiten, durchgelesen. Die Rechtauffassung, die der in Frage stehenden Abmahnung zu Grunde liegt, daß Foren-Betreiber auch für Beiträge in ihren Foren haftbar gemacht werden könnten, die ihnen (noch) unbekannt sind, fußt offenbar auf einer vom LG Hamburg Ende 2005 gegen den "Heise Zeitschriften Verlag" bestätigten einstweiligen Verfügung. Eine gerichtliche Begründung dazu scheint aber noch nicht vorzuliegen.

Daher halte ich - wenn man eine Darstellung des Ganzen haben will - die Stellungnahme des Geschäftsführers der in besagtem Rechtsstreit gegen den "Heise Zeitschriften Verlag" obsiegenden Partei für recht lesenswert. Sie scheint recht fundiert zu sein (der Geschäftsführer wird die Entscheidung des Landgerichts und wohl auch wesentlichen Entscheidungsgründe kennen) und geht auch inhaltlich auf die Entscheidung des Hamburger Gerichts und dessen Verallgemeinerungsfähigkeit ein. Schaut hier:
http://www.forennews.de/board/showthrea ... eadid=7136

Zwar ist dort immer nur von größeren Foren die Rede, worunter das AsterIX-Forum sicher noch nicht fällt. Soweit dies aber verallgemeinerungsfähig sein sollte, ist dort jedenfalls davon die Rede, daß eine Haftung eine Sorgfaltspflichtverletzung voraussetzt. Soweit ich das hier beobachtet habe, wurden - abgesehen von der Stoß-Zeit nach Erscheinen des letzten Asterix-Bandes - die wenigen grob beleidigenden Äußerungen, die es hier vereinzelt mal gab, immer innerhalb des selben Tages noch entfernt oder editiert.

Solange das so bleibt, sehe ich das AsterIX-Forum durch diese "Entwicklungen" eigentlich kaum ernsthaft bedroht.

Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
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Erik
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Re: Abmahnungen gegen Forenbetreiber

Beitrag: # 20968Beitrag Erik »

Hallo,

seither habe ich den Supernature-Fall lose verfolgt. Da er nun zu einem, wenn auch für Foren-Betreiber nicht unbedingt erfreulichen, Abschluß gekommen ist, will ich das hier nun nochmal kurz zusammenfassen:

Das LG Hamburg hatte in erster Instanz seine Aussage aus dem Heise-Fall wiederholt, daß Foren-Betreiber eventuell auch unabhängig von der Kenntnis für Beiträge mit rechtswidrigen Inhalten haften. Die dagegen von Supernature eingelegte Berufung wurde zurückgezogen, weil das Gericht im Vorfeld deutlich gemacht hat, daß die Klage seiner Auffassung nach schon unzulässig sei. Das kommt daher, daß es - anders, als das LG Hamburg - ein Schreiben der abmahnenden Firma als Abrücken von der Anspruchsberühmung auslegt. Damit entfällt dann das Feststellungsinteresse, das für die Klage nötig ist. Somit wäre die Berufung abgewiesen worden, ohne daß eine Revision noch möglich gewesen wäre. Eine Aussage in der Sache hätte es nicht gegeben.

Das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg ist damit jetzt rechtskräftig. In der Sache ist das für Foren-Betreiber zwar nicht schön, weil so die Rechtsunsicherheit bleibt. Allerdings darf man die Bedeutung auch nicht überschätzen. Es ist ja keine obergerichtliche und schon gar keine höchstrichterliche Entscheidung. Daß ein Landgericht mal eine seltsame Rechtsauffassung vertritt, heißt noch nicht, das künftige Fälle zu Lasten der Foren-Betreiber entschieden würden. Ob also ein Foren-Betreiber nach geltenfem Recht in so weitem Umfang haftet, bleibt vorläufig leider ungeklärt.

Am Rande kann man noch erwähnen, daß das LG Hamburg die Grenzen der freien Meinungsäußerung für Forenbeiträge erfreulich weit ausgelegt hat. Ein User muß sich also schon ganz schön im Ausdruck vergreifen oder haltlose Tatsachenbehauptungen (die keinen Meinungsäußerungscharakter haben) aufstellen, damit der Forenbeitrag (nach Meinung des LG Hamburg) rechtswidrig ist.

Hier der Link zur Abschlußerklärung zum Fall von Supernature:
http://www.supernature-forum.de/727186-post34.html

Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)
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