Erik hat geschrieben:
Jein. Wenn Du den Rahmen einfach bunt anmalst, ist das kein Asterix-Bezug. Wenn Du einen Rahmen mit für bestimmte Asterix-Postkarten passender Randgestaltung (z.B. Dorf-Darstellung, Römerlager-Darstellung etc.) kreierst, professionell in großer Zahl produzieren läßt und diese Rahmen dann - mit der oder ohne die Postkarte - auch ohne Asterix-Lizenz auf dem deutschsprachigen Markt vertreibst, dann hielte ich auch das für aufnahmefähig.
Wenn Du Comedix auf einen Umschlag schreibst und eine Asterix-Marke drauklebst, reicht das gewiß nicht. Wenn Du den Schriftzug drauf drucken läßt und diese Umschläge auf dem deutschsprachigen Markt breitflächig vertreibst, dann kann das eben meiner Auffassung nach reichen.
Eine Asterix-Lizenz war soweit ich das sehe nie Aufnahmevoraussetzung, sondern eine Lizenzverletzung ein Ausschlußgrund.
Man mag Artikel wie diese als "Zweitverwertung" sehen, aber ich finde den Begriff eigentlich nicht passend, wenn der Erstverwertung noch ein Mehr (hier die Hintergrundgestaltung des Umschlages) hinzugefügt wird, auch wenn man dazu keine Asterix-Lizenz braucht. Ein neuer Artikel kann ja auch entstehen, wenn man etwas Vorhandenes in einen neuen Kontext stellt, wie etwa vorhandene Einzelfiguren in ein passendes Diorama.
Gruß
Erik
Hallo Erik,
Stein meines Anstoßes war der Punkt, dass die Umschläge als Originalprodukt beschrieben waren.
Auch halte ich die Lizenzfrage nicht vordergründig.
Ich versuche gerne noch mal auf Deine Punkte einzugehen, vielleicht wird dann klarer, was ich meine.
- ich designe einen Pallisadenzaun (gemeinfrei) und schreibe in eine Ecke "Comedix.de, die Beste Asterixseite der Welt"
--> Asterix-Bezug hergestellt, keine Rechte verletzt (außer, Marco hat die Namensrechte??)
- jetzt lasse ich die in einer Druckerei/Copyshop/Laserdrucker in unbekannter Anzahl drucken, Marken drauf und Stempel drauf
- nun wird das ganze in unbekannter Anzahl in einem Shop/ebay angeboten (als gewerblicher Verkäufer versteht sich, will ja keine Steuerprobleme)
So müsste ich doch alle Kriterien erfüllt haben um in der Bibliothek gelistet zu sein?
Jetzt bin ich so "lustig" und packe noch in eine Ecke meinen Avatar und den Forennamen dazu.
(Ja, wird keiner kaufen, ist auch nur ein Beispiel) Und ich bin immernoch bibliothekwürdig.
Okay, nun nehme ich noch Deinen Avatar, den von Peter und den von Marco. Schon habe ich 4 verschieden
im Angebot, die nach dieser Vorgehensweise in die Bibliothek aufgenommen werden.
Würdest Du diese Sachen noch immer als Originalprodukte bezeichnen?
Jetzt kommt ein Sammler und schaut nach Informationen zu den
Briefmarken. Da steht dann drin, 3 Originalprodukte von
Sieger und vier von mir. Als Sammler denkt er nun, er muss alle haben (klar, seine Sache). Aber es bekommt halt einen
offiziellen Anstrich "durch Comedix dokumentiert". Und wenn ich nun alle aktiven Forenmitglieder darauf verewige, hat der
Sammler echt zu tun. Die Auflage kann im Endeffekt auch keiner nachweisen.
Es wurde also ein frei verfügbares Marktelement von einem 2. (unabhängigen) Marktteilnehmer eingekauf, erweitert und
neu in den Markt gebracht. Was nebenbei halt auch jeder andere machen kann und damit die Anzahl der ähnlichen Produkte am
Markt zu groß und unüberschaubar sein kann. Daher auch meine Bezeichnung "Zweitverwertung".
Okay, meine Meinung kund getan und abgehakt.
Falls jemand Bilder von der Postausgabe sehen möchte, kann ich sie machen.
Nix für ungut.
ichweißnix