Ich musste leider, weil meine Einfahrt immer wieder zugeparkt wird. Ruft man dann die zuständige Stelle an, erfährt man, dass dann irgendwann jemand kommt und abschleppen lässt, wenn man rein will. Will man hingegen raus, dann kommt niemand, noch nichtmal für eine Knolle.bdhk hat geschrieben: 18. April 2021 20:43 Ich verstehe BGH, Urteil vom 1. Juli 2011 - V ZR 154/10 eigentlich nicht so, dass da ein Unterschied bestünde, aber sei's drum, mit der Fragestellung habe ich mich noch nicht befasst.
Seitdem park ich direkt im öffentlichen Raum, wenns nur irgend geht. Vermindert die Gelegenheiten, mich zuzuparken, erheblich.