Strafrechtliche Konsequenzen der Taten

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Comedix
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Strafrechtliche Konsequenzen der Taten

Beitrag: # 8519Beitrag Comedix »

Hallo,

seit heute ist der nächste Themenbereich in Arbeit. Das Thema wird "Strafrechtliche Konsequenzen der Taten von Asterix und Obelix" sein, denn beiden Gallier vergnügen sich ja nicht nur mit den Römern, sondern begehen in ihren Abenteuern so manche Straftat, wie zum Beispiel Sachbeschädigung, Körperverletzung und (versuchten) Bankraub. Wie diese Straftaten unter neuzeitlichen Gesichtspunkten zu betrachten sind dürfte eine interessante und kurzweilige Perspektive sein, die ich mit einem Augenzwinkern 2006 bei Comedix vorstellen möchte.

Heute habe ich ein Paket mit den ersten 22 Bänden fertig gestellt, das ich einer befreundeten Juristin, die nun leider vor ihrem Abschluß eine neue Laufbahn eingeschlagen hat, zuschicken werde.

Ihre Aufgabe wird sein, in Anbetracht der ersten Taten noch Milde walten zu lassen, mit zunehmender Folge jedoch die Gallier nicht mehr mit ihren Straftaten durchkommen zu lassen. Vielleicht muß man die Besetzung Galliens durch die Römer als strafmildernd anerkennen, man wird sehen ... ;-)

Gruß, Marco
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Re: Strafrechtliche Konsequenzen der Taten

Beitrag: # 8520Beitrag Aktuar »

Ähnliches wurde von Ernst von Pidde in dem Buch Richard Wagners "Der Ring des Nibelungen" im Licht des deutschen Strafrechts gemacht. Insbesondere für Juristen sehr witzig.
Clochette

Re: Strafrechtliche Konsequenzen der Taten

Beitrag: # 8521Beitrag Clochette »

Comedix hat geschrieben:Vielleicht mu§ man die Besetzung Galliens durch die Ršmer als strafmildernd anerkennen, man wird sehen ... ;-)
Andererseits kšnnte man den Widerstand gegen die Besetzenden selbst als Straftat werten... kommt auf die Perspektive an  ;D
Willst du sowas wie zB. die Beschlagnahmung diverser Fortbewegungsmittel in Tour de France auch werten?
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Iwan
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Re: Strafrechtliche Konsequenzen der Taten

Beitrag: # 8522Beitrag Iwan »

Hi,

zwar bin ich kein Jurist, aber was ich trotzdem sagen kann, ist, dass zumindest heute die Besetzung Galliens keine Strafmilderung darstellt. Denn die Genfer Konventionen und die Haager Landkriegsordnung, die noch teilweise in Kraft ist, verlangen von der Bevölkerung eines besetzten Gebietes,sich ruhig zu verhalten. In der Landkriegsordnung von 1907 wird es einer Besatzungsmacht sogar noch erlaubt, im Rahmen der Verhältnisse Geiseln zu nehmen.

Das nur als kleine Anmerkung

I.
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
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Comedix
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Re: Strafrechtliche Konsequenzen der Taten

Beitrag: # 8523Beitrag Comedix »

Clochette hat geschrieben:Willst du sowas wie zB. die Beschlagnahmung diverser Fortbewegungsmittel in Tour de France auch werten?
Ich weiß es noch nicht, kommt auf die Sichtweite der Juristin an. Ich glaube, dass es in diesem Fachgebiet unterschiedliche Auffassungen geben wird und die Diskussion unter asterixaffinen Juristen nach der Veröffentlichung des neuen Themenbereiches stark zunimmt. :-)

Marco
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Re: Strafrechtliche Konsequenzen der Taten

Beitrag: # 8524Beitrag Aktuar »

Es gab damals keinen "gallischen Staat", Vercingetorix war Anführer unabhängiger Stämme. Er konnte rechtswirksam nicht für unser gallisches Dorf kapitulieren. Daher befindet sich das gallische Dorf noch im legalen Kriegszustand mit dem römischen Reich. Es gilt also Landkriegsrecht. Hier kann überlegt werden, ob gewisse Aktivitäten dem Landkriegsrecht entsprechen.
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