Erik hat geschrieben: Heute 17:07
es ist naheliegend, dass öffentlich zugängliche KI-Bildgeneratoren Schutzmechanismen in ihren Algorithmen integriert haben, um die Generierung urheberrechtlich geschützten Materials zu verhindern....Anderenfalls müssten die Betreiber mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen.
Ich hatte bislang nicht den Eindruck, dass sich die Tech-Giganten aus den USA, die diese öffentlich zugänglichen KI-Systeme vornehmlich betreiben, um Recht und Gesetz sonderlich scheren...
Arnd hat geschrieben: Heute 17:48
Ich habe vor kurzem, nur so aus Neugier, was geht, das hier generieren lassen.
Was hast Du für eine Aufgabe gestellt?
Den Wanderer über dem Nebelmeer von Caspar David Friedrich mit einem Hintergrund im Stile van Goghs? (da wären Urheberrechte ja ohnehin abgelaufen)
Hören Sie mal, würde es Ihnen was ausmachen, wenn ich jetzt einfach aufgebe und verrückt werde? (Arthur Dent in "Per Anhalter durch die Galaxis" von D. Adams)
Wer gendert hat die Kontrolle über seine Muttersprache verloren. (Karla Lagerfeld)