SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Nun, wenn sich die Person im Vorfeld aber bereits als wortbrüchig (nicht wahr, Herr Söder? - was kümmern mich Montags meine Reden vom Sonntag?) erwiesen hat, dann kommen sicher doch einige ins Grübeln - natürlich nicht alle, es gibt sie ja leider reichlich, die immer wieder die Union wählen, wie schäbig sich deren Vertreter auch verhalten und wie schädlich deren politisches Handeln für den Großteil der sie Wählenden selbst auch ist.
zB müssten eigentlich alle, die der Meinung sind, dass die Entwicklung der Mieten so nicht weitergehen kann, doch den Teufel tun, ausgerechnet die beiden Parteien zu wählen, die gegen den Berliner Mietendeckel juristisch vorgegangen sind. Das Urteil ist übrgens nach Meinung nicht weniger Verfassungsrechtler so wie getroffen falsch, zB hier:
https://verfassungsblog.de/formlos-verf ... mentsrede/
zB müssten eigentlich alle, die der Meinung sind, dass die Entwicklung der Mieten so nicht weitergehen kann, doch den Teufel tun, ausgerechnet die beiden Parteien zu wählen, die gegen den Berliner Mietendeckel juristisch vorgegangen sind. Das Urteil ist übrgens nach Meinung nicht weniger Verfassungsrechtler so wie getroffen falsch, zB hier:
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Wer gendert, hat die Kontrolle über seine Muttersprache verloren. (Karla Lagerfeld)
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Womit wir dann wieder bei dem Problem sind, das ich oben schon einmal geschildert habe: Ich kann bei der Wahl nur eine Partei wählen, aber wenn ich jede Partei ausschließe, mit der ich in einem Punkt nicht übereinstimme, bleibt keine mehr übrig, die ich wählen kann. Manche Wahlberechtigte machen das tatsächlich so, aber für konstruktiv halte ich das nicht. Manche wählen dann (so wie du angegeben hast) das kleinere Übel und da besteht dann schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sehr vielen Menschen die Mietproblematik nicht für so wichtig halten, dass sie die Wahlentscheidung dadurch beeinflussen lassen. Mir würde die Wahl zumindest wesentlich leichter fallen, wenn ich thematisch differenziert verschiedene Parteien wählen dürfte (zum Beispiel indem wir bei der Wahl darüber entscheiden dürften, welche Partei welches Ministerium führt, statt einfach nur eine graue Masse ins Parlament zu wählen, die dann eh macht, was sie will).
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Der Aufsatz ist gerade nicht von Staatsrechtlern geschrieben, sondern von Zivilrechtlern. Und das merkt man auch; man kennt das von den Zivilisten: Wollen immer alles mit dem Bürgerlichen Recht lösen, und wenn ihnen dann das Öffentliche Recht müde lächelnd sagt "an mir kommst du nicht vorbei" und bräsig sitzenbleibt, wundern sie sich und sind beleidigt. (Weiteres Beispiel, weil's gerade aktuell ist und genau die Aussage illustriert: der querdenkende Weimarer Amtsrichter, der mit dem § 1666 BGB eine städtische Allgemeinverfügung auszuhebeln versucht )WeissNix hat geschrieben: ↑17. April 2021 19:05Das Urteil ist übrgens nach Meinung nicht weniger Verfassungsrechtler so wie getroffen falsch, zB hier:
https://verfassungsblog.de/formlos-verf ... mentsrede/
Anyway, nochmal zur Kandidatenfrage: Witzigerweise steuern CDU/CSU und Grüne gerade auf eine ähnliche Konstellation zu wie bei der US-Wahl 2016. Falls es zu Söder vs. Baerbock kommt, stellen beide Parteien einen denkbar ungeeigneten Kandidaten auf, der nur gegen den jeweils anderen eine Chance hat und gegen jeden anderen haushoch verloren hätte. Einen niedere Instinkte bedienenden "My-country-first!"-Populisten zweifelhaften Charakters, der seine Misserfolge lautsprecherisch als Erfolge verkauft, und eine tief im Politikbetrieb verhaftete Karrieristin, die nie etwas richtiges außerhalb der Politik gemacht hat, nur Partnerin des eigentlichen politischen Talents ist, aber jetzt einfach mit Gewalt der Meinung ist, dass sie als Frau halt dran ist.
Beide komplett unwählbar; Söder würde von Habeck und Baerbock von Laschet haushoch versenkt.
Vielleicht ist das tatsächlich eine Chance für Scholz - unser Glück, dass wir, anders als die Amis, nicht nur Pest und Cholera zur Auswahl haben. Ob die dritte Alternative dann Ebola, Grippe, Erkältung oder Gesundheit ist, kann jeder für sich entscheiden
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Ich habs nicht mehr wörtlich und auch nicht mehr die Quelle, aber sinngemäß: Die Gleichberechtigung der Frau ist erst dann wirklich vollbracht, wenn statt einem unfähigen Mann eine unfähige Frau auf dem zu besetztenden (Führungs-)Posten ist.bdhk hat geschrieben: ↑17. April 2021 22:15 (...) eine tief im Politikbetrieb verhaftete Karrieristin, die nie etwas richtiges außerhalb der Politik gemacht hat, nur Partnerin des eigentlichen politischen Talents ist, aber jetzt einfach mit Gewalt der Meinung ist, dass sie als Frau halt dran ist. (...)
Da mag jetzt jeder für sich entscheiden, ob das in Bezug auf den Kanzlerposten bereits mit Frau Merkel erreicht war (Ich persönlich bin jetzt kein Merkel-Fan, aber als komplett unfähig würd ich 'Kohls Mädchen' im Rückblick auf ihre Kanzlerschaft auch nicht einstufen...).
Eigentlich hätte was passieren müssen, als ich auf den Knopf drückte!
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Kampfabstimmung davor warnen einige in der CDU : Carsten Linnemann (CDU) gehört auch dazu .
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Wer einem Fremdling nicht sich freundlich mag erweisen, der war wohl selber nie im fremden Land auf Reisen.
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Das bürgerliche Recht bemüht ja gerade der zweite Senat des BverfG als Grund für die Verfassungswidrigkeit der Berliner Regelung: Durch die Unterwerfung des Mietrechts ausschliesslich unter das BGB (und das nur durch einfaches Bundesgesetz und nicht etwa dürch Änderungen im GG) und das Postulat, das gesamte Mietrecht sei damit abschliessend geregelt, wird ja gerade in der Begründung eine mögliche weitergehende Regelung durch die Länder ausgeschlossen. Natürlich gehen die Autoren dann darauf ein - der Fokus wurde aber vom BVerfG aufs bürgerliche Recht gelegt; dies den Autoren zu unterstellen deutet eher darauf hin, den ganzen Komplex nicht richtig erfasst zu haben. Denn es gibt sehr wohl zwei Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung, die von der Mietproblematik tangiert sind, nämlich: Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 18 GG.bdhk hat geschrieben: ↑17. April 2021 22:15 Der Aufsatz ist gerade nicht von Staatsrechtlern geschrieben, sondern von Zivilrechtlern. Und das merkt man auch; man kennt das von den Zivilisten: Wollen immer alles mit dem Bürgerlichen Recht lösen, und wenn ihnen dann das Öffentliche Recht müde lächelnd sagt "an mir kommst du nicht vorbei" und bräsig sitzenbleibt, wundern sie sich und sind beleidigt. (Weiteres Beispiel, weil's gerade aktuell ist und genau die Aussage illustriert: der querdenkende Weimarer Amtsrichter, der mit dem § 1666 BGB eine städtische Allgemeinverfügung auszuhebeln versucht )
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Das sehe ich genauso.
Auch da kann ich nur zustimmen.
Die USA sind trotz allem immer noch 100x besser als Russland oder China, und eine eigene Europapolitik kriegt die Union ja nicht gebacken, also bleibt nur Amerika. Klar wären die Vereinigten Staaten von Europa besser, aber dazu müsste wirklich die "nationale Souveränität" nach Brüssel abgegeben werden, und zwar nicht nur häppchenweise und symbolisch, sondern echt und umfassend (z.B. komplette Kontrolle über Streitkräfte, Grenzen usw.), und das ist für die Union ja ein rotes Tuch. Somit muss jemand, der Unionspolitiker ist (und also kein Verfechter der VSE), zwangsläufig US-hörig sein, denn wenn er das auch nicht ist, dann ist er völlig weltfremd. Und von den Unionspolitikern, die uns angeboten wurden, ist Röttgen da der einzige, oder wollten Merz, Söder oder Laschet nationale Kompetenzen nach Brüssel abgeben? Ich denke nicht - somit ist Röttgen von allen vieren der mit Abstand vernünftigste! Da gehe ich sogar so weit, zu sagen: Wenn schon Union, dann geht eigentlich überhaupt nur Röttgen. Aber den haben sie ja als erstes aus dem Rennen genommen.
Jain. Ich denke aber schon, dass die Frage, ob die Union den nächsten Kanzler stellt, stark davon abhängt, ob sie Söder oder Laschet nehmen, aber anders, als die meisten Unionsanhänger das denken. Es ist nämlich die gleiche Frage gewesen, als es um Merz oder Laschet ging. Laschet besetzt die Mitte, Söder/Merz nicht so sehr (jaaa, die Unionsanhänger sehen das anders, schon klar, aber die Leute haben Söders Parolen 2015 nicht vergessen (die Fans dieser Parolen genauso wenig wie ihre Gegner) - Laschet ist mittiger als Söder, auch wenn das manche nicht gerne hören). Und wenn die Union versucht, die Mitte zu besetzen, dann haben die Grünen dort nicht ganz so viel Platz. Wenn die Union hingegen den gleichen Fehler macht wie die SPD (die Mitte räumen, um "Profil" zu gewinnen), dann wird es ihr auch so gehen wie der SPD (klappt nicht, da am entsprechenden Rand - bei SPD die Linke, bei Union die AfD - schon jemand steht) und sie marginalisiert sich selbst. Ganz abgesehen davon - wenn Söders Methoden salonfähig werden, wird es der Union ähnlich gehen wie derzeit in den USA den Republikanern, ganz abgesehen von der resultierenden Spaltung der Gesellschaft.Nullnullsix hat geschrieben: ↑17. April 2021 17:38Is ne Glaubensfrage: Ich glaube, dass die Personalfragen überbewertet werden und 'der Wähler' letztlich eher Parteien wählt als Personen.
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass die Grünen einen unfähigen Kandidaten aufstellen, und welches Geschlecht dieser Kandidat hat, ist mir wumpe. Ich habe aber ein Problem damit, wenn dieser Kandidat nur deswegen aufgestellt wird, weil er ein bestimmtes Geschlecht hat.Nullnullsix hat geschrieben: ↑18. April 2021 00:03Ich habs nicht mehr wörtlich und auch nicht mehr die Quelle, aber sinngemäß: Die Gleichberechtigung der Frau ist erst dann wirklich vollbracht, wenn statt einem unfähigen Mann eine unfähige Frau auf dem zu besetztenden (Führungs-)Posten ist.
Ich sach mal so: Die Geschichte der bundesrepublikanischen Kanzler legt nahe, dass die achtjährige Amtszeitbegrenzung des US-Präsidenten gar keine blöde Idee ist ;)Nullnullsix hat geschrieben: ↑18. April 2021 00:03Ich persönlich bin jetzt kein Merkel-Fan, aber als komplett unfähig würd ich 'Kohls Mädchen' im Rückblick auf ihre Kanzlerschaft auch nicht einstufen...
Nein: Die Tatsache, dass der "Mietendeckel" Teil des Bürgerlichen Rechts ist und dass für dieses das Land keine Kompetenz hat, ist eine staatsrechtliche Frage.WeissNix hat geschrieben: ↑18. April 2021 13:12Das bürgerliche Recht bemüht ja gerade der zweite Senat des BverfG als Grund für die Verfassungswidrigkeit der Berliner Regelung: Durch die Unterwerfung des Mietrechts ausschliesslich unter das BGB (und das nur durch einfaches Bundesgesetz und nicht etwa dürch Änderungen im GG) und das Postulat, das gesamte Mietrecht sei damit abschliessend geregelt, wird ja gerade in der Begründung eine mögliche weitergehende Regelung durch die Länder ausgeschlossen. Natürlich gehen die Autoren dann darauf ein - der Fokus wurde aber vom BVerfG aufs bürgerliche Recht gelegt; dies den Autoren zu unterstellen deutet eher darauf hin, den ganzen Komplex nicht richtig erfasst zu haben. Denn es gibt sehr wohl zwei Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung, die von der Mietproblematik tangiert sind, nämlich: Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 18 GG.
Und damit ist der Kernpunkt des Artikels neben der Sache:
"Das Bundesverfassungsgericht sagt nun in der Quintessenz: Indem sich der Bundesgesetzgeber politisch konsequent für das bürgerliche Recht entschieden hat, hat er zugleich den verfassungsrechtlichen Kompetenztitel des Wohnungswesens um Mietpreisgrenzen verkürzt (Rn. 180 ff.).
Das ist verfassungsrechtlich nicht vertretbar. Der Gehalt von Kompetenztiteln kann nicht durch die politische Ausrichtung der Aktivität des einfachen Bundesgesetzgebers geändert werden, und sei sie auch über längere Zeit konsequent durchgehalten. Der Gehalt von Kompetenztiteln kann nur durch förmliche Verfassungsänderung geändert werden. Das Gericht meint offenbar, es könne sich für diesen Zug auf die Relevanz der Staatspraxis für die Auslegung von Kompetenztiteln berufen."
Das ist typisches Zivilisten-Mimimi. Was Zivilrecht ist, ist eine staats- und keine zivilrechtliche Frage. Diese zivilrechtlich entscheiden zu wollen, ist anmaßend; die Entscheidung als politisch und nicht (staats-)rechtlich herabzuwürdigen, ist völlig verfehlt. Und, nebenbei, braucht es ziemlich große Eier, um dem Bundesverfassungsgericht "verfassungsrechtlich nicht vertretbares" Handeln vorzuwerfen - insbesondere dann, wenn man selber noch nicht einmal Staatsrechtler ist. Schuster, bleib bei deinem Leisten...
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Bist Du denn Staatsrechtler? Überhaupt Jurist? Jemals eine Staatsrecht-Klausur gescghrieben bzw. in einem Examen eine Prüfung in Staatsrecht abgelegt?
Und nein, es wäre nicht das erste Mal, dass das BVerfG ein politisches Urteil gefällt hätte, dessen Begründung die Mehrzahl der Staatsrechtler nicht nachvollziehen konnten... nicht wenige sehen im Fall des Berliner Mietendeckels ja schon die Zuständigkeit des zweiten Senats eigentlich nicht gegegen.
Besorg Dir spasseshalber mal des Urteil des BVerfG zur Verfassungsmässigkeit des gegenüber dem Wehrdienst nicht unwesentlich länger dauerndem Zuvieldienst. Das Paradebeispiel für ein politisches Urteil, dessen Ergebnis nur so ausfallen durfte. Eine einzige Aneinanderreihung sprachlicher Purzelbäume...
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Ich hab nix grundsätzliches gegen Transatlantiker - nur gegen völlig unkrititische, wie eben Röttgen einer ist.Hedonix hat geschrieben: ↑18. April 2021 15:35 Die USA sind trotz allem immer noch 100x besser als Russland oder China, und eine eigene Europapolitik kriegt die Union ja nicht gebacken, also bleibt nur Amerika. Klar wären die Vereinigten Staaten von Europa besser, aber dazu müsste wirklich die "nationale Souveränität" nach Brüssel abgegeben werden, und zwar nicht nur häppchenweise und symbolisch, sondern echt und umfassend (z.B. komplette Kontrolle über Streitkräfte, Grenzen usw.), und das ist für die Union ja ein rotes Tuch. Somit muss jemand, der Unionspolitiker ist (und also kein Verfechter der VSE), zwangsläufig US-hörig sein, denn wenn er das auch nicht ist, dann ist er völlig weltfremd. Und von den Unionspolitikern, die uns angeboten wurden, ist Röttgen da der einzige, oder wollten Merz, Söder oder Laschet nationale Kompetenzen nach Brüssel abgeben? Ich denke nicht - somit ist Röttgen von allen vieren der mit Abstand vernünftigste! Da gehe ich sogar so weit, zu sagen: Wenn schon Union, dann geht eigentlich überhaupt nur Röttgen. Aber den haben sie ja als erstes aus dem Rennen genommen.
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Verwaltungsrechtler (und somit halbwegs nah dran ).
Sehr schön zusammengefasst. Natürlich vertreten Söder und Merz eher den (ehemaligen?) "Markenkern" der Union und streicheln somit die Seele des gebeutelten Parteimitglieds sehr trefflich. Allein: Der Wurm muss dem Fisch schmecken, und nicht dem Angler. Der Kandidat muss mehrheitsfähig sein, und das Elektorat ist seit (oder aufgrund) der Wiedervereinigung halt mehrheitlich links. Einfach mal die Wahlergebnisse seitdem besichtigen. Da kann man froh sein, wenn ein Kandidat, der halbwegs links-mittig ist, gewählt wird und dann noch ein paar Rudimente "klassischer" Unions-Politik einbringen kann.Hedonix hat geschrieben: ↑18. April 2021 15:35Ich denke aber schon, dass die Frage, ob die Union den nächsten Kanzler stellt, stark davon abhängt, ob sie Söder oder Laschet nehmen, aber anders, als die meisten Unionsanhänger das denken. Es ist nämlich die gleiche Frage gewesen, als es um Merz oder Laschet ging. Laschet besetzt die Mitte, Söder/Merz nicht so sehr (jaaa, die Unionsanhänger sehen das anders, schon klar, aber die Leute haben Söders Parolen 2015 nicht vergessen (die Fans dieser Parolen genauso wenig wie ihre Gegner) - Laschet ist mittiger als Söder, auch wenn das manche nicht gerne hören). Und wenn die Union versucht, die Mitte zu besetzen, dann haben die Grünen dort nicht ganz so viel Platz. Wenn die Union hingegen den gleichen Fehler macht wie die SPD (die Mitte räumen, um "Profil" zu gewinnen), dann wird es ihr auch so gehen wie der SPD (klappt nicht, da am entsprechenden Rand - bei SPD die Linke, bei Union die AfD - schon jemand steht) und sie marginalisiert sich selbst. Ganz abgesehen davon - wenn Söders Methoden salonfähig werden, wird es der Union ähnlich gehen wie derzeit in den USA den Republikanern, ganz abgesehen von der resultierenden Spaltung der Gesellschaft.
Das hat die von Frau Merkel geprägte CDU verstanden und unter dem Aspekt - zweimal - den Vorsitzenden klug gewählt. Vielleicht bekommen sie es bei der Kandidatenkür noch ein drittes Mal hin...
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Butter bei de Fische:
Volljurist oder Halbjurist (Verwaltungswirt, hiess das zumindest mal)?
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Ich kenn mich ja in dem Verhältnis von Staats- zu Zivilrecht nicht aus, aber das:
...erinnert mich an die Aussage von Uwe Seeler zu seiner Ehe: "Meine Frau entscheidet die kleinen Dinge, ich die großen. Und meine Frau entscheidet, welche Dinge klein und welche groß sind."
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Ob nun öffentliches Recht oder Zivilrecht: Über allem steht die Verfassung und das Verfassungsrecht.
Und beides, öffentliches und Zivilrecht, ist nicht immer scharf zu trennen.
Beispiel aus dem Leben:
Du willst aus Deiner Einfahrt, und die ist zugeparkt. Öffentliches Recht; Du wirst gehindert, am öffentlichen Strassenverkehr teilzunehmen, und die zuständige Stelle (früher Polizei, heute oft die örtliche Ordnungsbehörde) lässt den Falschparker abschleppen.
Jetzt die gleiche Einfahrt, wieder zugeparkt, aber Du willst rein und nicht raus. Zivilrecht, da Du daran gehindert wirst, Dein Eigentum/Besitz (Stellplatz/Garage) zu nutzen. Also musst Du selber den Abschleppdienst rufen und hinsichtlich Bezahlung in Vorleistung treten und dann via Klage das ausgelegte Geld zurückfordern. Was aber neues Geld aka Gerichtskostenvorauszahlung kostet...
Explizit geregelt ist das aber in keinem Gesetz - die StVO regelt nur, dass da nicht geparkt werden darf. Und das BGB, dass man beides nicht hinnehmen muss.
Und beides, öffentliches und Zivilrecht, ist nicht immer scharf zu trennen.
Beispiel aus dem Leben:
Du willst aus Deiner Einfahrt, und die ist zugeparkt. Öffentliches Recht; Du wirst gehindert, am öffentlichen Strassenverkehr teilzunehmen, und die zuständige Stelle (früher Polizei, heute oft die örtliche Ordnungsbehörde) lässt den Falschparker abschleppen.
Jetzt die gleiche Einfahrt, wieder zugeparkt, aber Du willst rein und nicht raus. Zivilrecht, da Du daran gehindert wirst, Dein Eigentum/Besitz (Stellplatz/Garage) zu nutzen. Also musst Du selber den Abschleppdienst rufen und hinsichtlich Bezahlung in Vorleistung treten und dann via Klage das ausgelegte Geld zurückfordern. Was aber neues Geld aka Gerichtskostenvorauszahlung kostet...
Explizit geregelt ist das aber in keinem Gesetz - die StVO regelt nur, dass da nicht geparkt werden darf. Und das BGB, dass man beides nicht hinnehmen muss.
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Re: SPIEGEL: Häuptling Wirdsonix
Die werden Dir was erzählen, meine Fische Ich bin voll
In der Tat sehr passendNullnullsix hat geschrieben: ↑18. April 2021 18:17erinnert mich an die Aussage von Uwe Seeler zu seiner Ehe: "Meine Frau entscheidet die kleinen Dinge, ich die großen. Und meine Frau entscheidet, welche Dinge klein und welche groß sind."
Ich verstehe BGH, Urteil vom 1. Juli 2011 - V ZR 154/10 eigentlich nicht so, dass da ein Unterschied bestünde, aber sei's drum, mit der Fragestellung habe ich mich noch nicht befasst.