Hallo,
methusalix hat geschrieben:Nun das sehe etwas anders, denn ; wenn sie an der Kinokasse auslagen bekam man sie nur durch Kauf einer Kinokarte oder aber man mußte den Artikel extra bezahlen,
wenn man den Artikel extra bezahlen mußte, ist es kein kostenloser Werbeartikel mehr. Ansonsten bleibt es sich gleich, ob man ihn beim Kauf einer Kinokarte dazugeschenkt bekommen konnte oder er für jedermann auslag. Denn man hatte sicherlich keine Anspruch auf solche Beigaben (wie es sie für Kinder in schweizerischen Kinos bei Einführung von "Asterix und die Wikinger" kurzzeitig gab), wenn man eine Kinokarte kaufte. Daß Werbegeschenke nur an bestimmte Personen (hier: Kinobesucher) verteilt hat, macht diese m.E. nicht "im Handel erhältlich". Anders wäre das, wenn eine Aktion beworben würde, wie: "Beim Kauf einer Kinokarte ein Asterix-Plakat dazu." Dann wäre das Plakat (mittels der Kinokarte) käuflich zu erwerben gewesen. Nicht aber, wenn nur gelegentlich der Kartenverkäufe einzelne Objekte an Kinobesucher verschenkt wurden.
methusalix hat geschrieben:ja, aber nur für die die in dem Film gegangen sind , die konnten sich dann ein Heft kaufen. Ich glaube kaum das die Kinos in der DDR diese Filmprogramme an jeden Bürger verteilte der nicht in den Film wollte.
Und ich denke, daß man zumindest auch, wenn man in einen anderen Film wollte, auch diese Artikel kaufen konnte. Das zeigt ja z.B. die
Progress Kinospielemappe, die Figuren mehrerer Zeichentrickfilme verwendete. Solche Artikel waren nicht unmittelbar an den Eintritt in einen Film gebunden.
Aber selbst wenn sie es wären, wäre die Einschränkung des potentiellen Käuferkreises gering, da jeder ins Kino gehen und den Film ansehen konnte und dort dann den Artikel kaufen. M.E. reicht das für eine Bibliothekswürdigkeit von Artikeln, die mit Preisaufdruck zum Verkauf produziert wurden. Ob im Supermarkt, per Abonnement oder (wie hier) an Kinokassen, halte ich für unwesentlich.
Gruß
Erik