Hallo Andreas,
Findefix hat geschrieben:... weil eine PDF-Datei per def. immer ein eingelesenes und originalgetreu wiedergegebenes Dokument darstellt, und diese hier augenscheinlich gedruckte Seiten darstellen.
das ist nicht richtig. Das gesamte e-publishing läuft in PDF-Form. Es gibt in verschiedenen Bereichen wissenschaftliche Arbeiten bis hin zu Disserationen, die nur online als PDF veröffentlicht werden, ohne daß es je eine Druckausgabe gibt. PDF-Dokumente sind nur so angelegt, daß sie
wie eine Printpublikation verwendet (z.B. zitiert) werden und insofern auch besdonders gut ausgedruckt werden können. Aus der Existenz eines PDF-Dokuments auf eine Printveröffentlichung zu schließen, ist aber nicht sinnvoll möglich.
Findefix hat geschrieben:Davon abgesehen, ist es unwahrscheinlich, daß zu Zeiten, da Filme sogar noch auf VHS-Kassetten angeboten wurden, gerade ein pädagogisches Matrerial ausschließlich auf elektronischem Wege verfügbar gewesen sein soll, wie auch schon Peter's Link zur Kinothek der Jugend NRW zeigt, daß erst in letzter Zeit dieser vollständige und umfassende Wandel stattgefunden hat.
Heute werden z.B. Pressematerialien vielfach nur online zur Verfügung gestellt und gar nicht mehr in Printform. "Asterix und Obelix gegen Cäsar" ist 1999 erschienen, da war das Internetzeitalter schon angebrochen. Zwar ist es durchaus wahrscheinlich, daß es seinerzeit noch eine gedruckte Ausführung gab (gab es vom Presseheft ja auch), sicher ist das aber nicht.
Findefix hat geschrieben:Andererseits wäre aber die Druckform selbst auch nicht unbedingt eine Voraussetzung, falls sich diese Form des Angebots nicht zweifelsfrei aufklären ließe, da ja auch eine Kategorie mit Online-Artikeln in der Bibliothek zu finden ist, wo man sie zur Einsicht unterbringen könnte,
Als normaler Artikel in der Bibliothek wäre ein nicht in körperlicher Form erschienes Werk aber zumindest ein Novum. Die bisherigen Online-Publikationen sind jeweils im Volltext (oder in großen Auszügen) direkt in der Bibliothek einsehbar. Und dazu bedarf es der Zustimmung der urheberrechtlich Berechtigten. Das ist dann eine andere Kategorie von Bibliotheksaufnahme. Bloße Links zu externen Online-Veröffentlichungen hatte Marco meiner Erinnerung nach sogar mal explizit abgelehnt.
Findefix hat geschrieben:Und zuletzt sei noch erwähnt, daß ich schon lange in Besitz der 12 Doppelbögen zu "Mission Kleopatra" bin, die ich mal über eine Plattform gekauft habe, - was zwar nichts zwingend belegt, ..
Geneu, denn die kann auch jeder Verkäufer einfach selbst ausgedruckt haben. Wenn es mit Laserdrucker geschieht, sieht man noch nicht mal unbedingt einen Unterschied zu einer gedruckten Version.
methusalix hat geschrieben:Es gab ihn aber Unentgeldlich , deshalb wurde er dann später für umsonst zum Runterladen ins Netz als Pdf-Datei gestellt .
Naja, wenn es wirklich eine Printpublikation davon gibt, wäre das wohl kein Aufnahmehindernis. Bei inhaltlich ernstzunehmender Information zu Unterrichtszwecken hat Marco da ja auch in der Vergangenheit Ausnahmen gemacht. Mit der Käuflichkeit sollen ja vor allem exklusive Artikel (z.B. Pressehefte) und Werbepublikationen (z.B. "Kino & Co", "Cinemaxx Filmtipps" etc.) ausgeschlossen werden. Bei der Aufnahme der Hefte der Bundesanstalt für politische Bildung und dem Bayerischen Genossenschaftskalender hat Marco das hingegen nicht weiter thematisiert.
Gruß
Erik